DATEV | Service & News
Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.
mehrAuch wenn sich beim Kauf einer Einbauküche Verkäufer und Kunde scheinbar einig sind und der Vertrag unterzeichnet ist: Wirksam ist die Bestellung nur, wenn auf beiden Seiten Klarheit über die wichtigsten Bestandteile der Küche besteht.
mehrDer Bundesfinanzhof (BFH) hatte zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass sowohl das Finanzgericht als auch der BFH den Ausweis von Verbindlichkeiten sehr streng an zivilrechtlichen Maßstäben misst, nicht aber wirtschaftliche Wahrscheinlichkeitserwägungen in den Vordergrund stellt.
mehrSchadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz sind zurückzuweisen, wenn weder geschützte Meldungen im Sinne des Gesetzes noch Repressalien oder hierdurch verursachte Schäden hinreichend dargelegt wurden.
mehrAuch ein Bienenstich auf dem Weg zur Dienststelle kann als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, nachdem ein Beamter auf seiner Fahrradfahrt zur Arbeit gestochen worden war.
mehrDie Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Person sich offensichtlich nicht ernsthaft auf die Stelle bewerben wollte, sondern es nur auf die Zahlung einer Entschädigung abgesehen hatte.
mehrMit dem Projekt „Schneller Gründen“ sollen Unternehmensgründungen in Deutschland einfacher, schneller und vollständig digital ermöglicht werden. Das teilte das Bundesministerium für Digitales u. Staatsmodernisierung mit.
mehrEinen Entschädigungsanspruch hat nur, wer selbst Verfahrensbeteiligter des unangemessen verzögerten Verfahrens gewesen ist. Die Haftung ist auf den Rechtsträger des Gerichts beschränkt, bei dem dieses Verfahren geführt wurde. Wer einem Ruhen seines Verfahrens bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zustimmt, kann dafür später keine Entschädigung wegen überlanger Dauer verlangen
mehrEin großer Teil der Änderungen von Steuerbescheiden beruht auf der Anwendung des § 173 AO. In dieser Vorschrift sind Regelungen enthalten, die dem Finanzamt die Möglichkeit geben, Steuerbescheide dann zu ändern, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich auftauchen, die dem Finanzamt vorher nicht bekannt waren und die zu einer Änderung des bisherigen Steuerbescheides führen können.
mehrDie Anbieterin eines Teleshoppingsenders hat keinen Anspruch auf Aufnahme ihres Programms in die sog. Public-Value-Liste, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen des Medienstaatsvertrags nicht erfüllt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
SCHWEEN & EHRICHT
Steuerberatungsges. mbH
Sangerhäuser Str. 1 - 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel. 03475 6723-0
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