Der Betrieb einer Photovoltaikanlage hat keinen automatischen und absoluten Vorrang gegenüber dem Baumschutz. Es kommt auf eine umfassende Abwägung der Umstände des Einzelfalls an.
mehrDie Kfz-Steuerbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn ein Unternehmer für Gemeinden und Kommunen forstwirtschaftliche Lohnarbeiten ausführt und dafür ein Fahrzeug anschafft, das ausschließlich zu diesem Zweck genutzt wird.
mehrEs ist nicht zulässig, vor einem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens klären zu lassen. Der Vermieter darf die ihm gesetzlich obliegende Pflicht der Mieterhöhungsbegründung nicht auf das Gericht abwälzen.
mehrEin mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebener Kindergeldantrag genügt der gesetzlichen Form.
mehrPersonalisierte Bankdaten dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Wenn dies trotz deutlicher Warnhinweise doch geschieht und daraufhin vom Konto des Kunden unberechtigte Abbuchungen erfolgen, muss die Bank das Geld nicht erstatten.
mehrDer Bundesfinanzhof hat zum Vorsteuerabzug aus Leistungen als Konkursverwalter entschieden.
mehrMit den Besonderheiten bei der Versicherung historischer Fahrzeuge hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen. Im Fall eines ausgebrannten Oldtimers wurde die auf vollständigen Ersatz gerichtete Klage gegen die Kfz-Versicherung wegen Unterdeckung abgewiesen.
mehrDie an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
mehrSchuldzinsen für ein Darlehen, das zur Erzielung von Vermietungseinkünften aufgenommen und tatsächlich verwendet wurde, stellen Werbungskosten dar. Zu den Schuldzinsen zählt auch die zur vorzeitigen Ablösung eines Darlehens gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung, soweit die Schuldzinsen mit den Einkünften aus VuV in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
mehrDie Entlassung eines im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist rechtmäßig. Der Dienstherr war beurteilungsfehlerfrei von der charakterlichen Nichteignung des Klägers für den Polizeidienst ausgegangen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
SCHWEEN & EHRICHT
Steuerberatungsges. mbH
Sangerhäuser Str. 1 - 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel. 03475 6723-0
Fax 03475 6723-32
kanzlei @ schween-ehricht.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.